Um eine Immobilie in Dänemark zu erwerben, müssen Ausländer mehrere Faktoren kennen. Dazu gehören das Übernahmeverfahren, die rechtlichen Aspekte, die Voraussetzungen für EU-Bürger, die sich in Dänemark niederlassen möchten, sowie die Abwicklung etwaiger Probleme oder Mängel am Haus nach dem Kauf.
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen Immobilienkäufen in Dänemark und Deutschland. Anders als beispielsweise in Deutschland ist für den Hauskauf in Dänemark keine notarielle Beurkundung erforderlich. Diese Aufgabe wird ausschließlich von Maklern und Rechtsanwälten wahrgenommen. In Dänemark ist der Kaufvertrag entscheidend für eine erfolgreiche und reibungslose Immobilientransaktion, weshalb bei einer Immobilientransaktion in der Regel Anwälte und Makler hinzugezogen werden, um alle rechtlichen Fallstricke aufzudecken.
Der Kaufvertrag selbst sollte alle vereinbarten Konditionen, den Preis und den Liefertermin enthalten. Auch alle sich aus Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer ergebenden Sonderkonditionen, wie z. B. Fehler und Mängeln, sollten im Kaufvertrag vermerkt werden. Obwohl ein Kauf in Dänemark grundsätzlich auch in Form einer mündlichen Vereinbarung gültig ist, wird immer empfohlen, ein schriftliches Formular mit allen detaillierten Informationen zu erstellen, dass beide Parteien unterzeichnen müssen. Sobald Verkäufer und Käufer unterzeichnet haben, kommt der Kaufvertrag rechtsverbindlich zustande.
Bei Immobilientransaktionen ist es üblich, einen Zustandsbericht beizufügen. Als Ergebnis einer Baubegutachtung durch einen beauftragten Bausachverständigen im Rahmen der Hausbesichtigung Ordnung (huseftersynsordningen) wird ein Zustandsbericht erstellt. Die Hausbesichtigung ist nicht obligatorisch. Das Zustandsgutachten beschreibt den Zustand des Gebäudes und stellt zusammen mit dem Elektroinstallationsgutachten eine Voraussetzung dafür dar, dass der Käufer eine Eigentumsübergangsversicherung abschließen kann und der Verkäufer von der Haftung für versteckte Fehler und Mängel in diesem Zusammenhang befreit ist
Wenn es um den Immobilienerwerb geht, ist es wichtig zu betonen, dass Sie als deutscher Staatsbürger und damit als Mitglied eines EU-/EWR-Landes in der Regel einen dauerhaften Wohnsitz in Dänemark erhalten können, ohne eine Genehmigung des Institut für Zivilangelegenheiten einzuholen. Stattdessen müssen Sie eine Erklärung beim dänischen Grundbuchgericht (Tinglysningsretten) einreichen.
In der Erklärung gegenüber dem Grundbuchgericht müssen Sie bestätigen, dass Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Arbeitnehmer in Dänemark oder einem anderen EU-/EWR-Land
- Sie verfügen über ausreichende Mittel, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten
- Sie besitzen eine EU/EWR-Aufenthaltskarte
- Sie planen, sich selbstständig zu machen
- Sie planen die Eröffnung einer Filiale oder Agentur oder die Erbringung von Dienstleistungen in Dänemark
Sie müssen außerdem die folgenden Bedingungen erfüllen und gegenüber dem Grundbuchgericht erklären, dass:
- Sie sind Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Landes (oder der Schweiz)
- Die Immobilie wird als Ihr ständiger Wohnsitz genutzt
- Das Anwesen ist kein Sommerhaus und wird auch nicht als solches genutzt
- Das Grundbuchgericht ist befugt zu entscheiden, ob Sie ohne Genehmigung des Ministeriums für Zivilangelegenheiten eine dauerhafte Wohnung erwerben können.
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